Corona-Volksbegehren: 53.500 Unterschriften gesammelt – jetzt wird Einleitung beantragt
Wien (OTS) – Rund ein Drittel der ÖsterreicherInnen wollen sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht gegen Corona impfen lassen. Ungefähr gleich viele lehnen es als gesunde Menschen ab, sich ständig testen zu lassen. Sie werden – zunehmend – durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3 G) vom sozialen und beruflichen Leben ausgegrenzt. Mittlerweile kann sich jede/r ÖsterreicherIn impfen lassen und sich somit subjektiv schützen.
Grundrechte muss man sich nicht erarbeiten
Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat in Österreich erfolgreich drei Verordnungen zu den Covid-Maßnahmen bekämpft: etwa das Betretungsverbot in der Gastronomie sowie die Wiener Contact Tracing Verordnung (Registrierungs- und Auskunftspflicht). Er ist Gründer der „Rechtsanwälte für Grundrechte“, der mittlerweile 50 Anwälte und Juristen angehören und plant weitere VfGH Beschwerden wie z.B. gegen die 3G-Regelung. „Nicht der Staatsbürger hat sich Grundrechte zu erarbeiten oder erkaufen, sondern sie stehen dem einzelnen a priori, uneingeschränkt und unmittelbar, zu“, so Brunner.
Impfnachweise sind diskriminierend
Impfnachweise als Voraussetzung für Job, Zutritt in Räume oder für Reisen, Ausbildung, Bildung und Kulturaktivitäten etc. sind diskriminierend und daher unzulässig. Sämtliche „Impfungen“ sind genbasierten Substanzen, die wegen unzureichender Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit lediglich eine bedingte Zulassung erhalten haben, unter der Voraussetzung einer epidemischen Notlage. „Da von einer Notlage nicht einmal bei den kühnsten Annahmen die Rede sein kann, sind nach meiner Rechtsbeurteilung die bedingten Zulassungen erloschen“, so Brunner weiter.
Scoring Ökonomie verhindern
Auch Dr. Hans Zeger von der Arge Datenschutz sieht die 3-G-Regelung kritisch: “Jegliche Art von Contact Tracing oder digitaler Überwachung mittels Grünem Pass usw. ist ein Einstieg in die Scoring Ökonomie. Die Politik hat sich aus medizinischen Fragen herauszuhalten.” Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt Datenverarbeitungen wie beim „Corona Pass“ nur, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Keines der drei Kriterien trifft auf den nationalen Corona-Pass zu. Mit Impfung, Maske, Hygiene und Tests kann sich jeder nach eigenen Vorstellungen schützen oder auch nicht. Eine staatliche Überwachung ist nicht erforderlich. Der nationale Corona-Pass, wie er jetzt gestaltet ist, beschränkt massiv die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Würde jedes unvernünftige Verhalten in Österreich reglementiert, dann wäre Österreich ein einziges Freiluftgefängnis.
Das vierte „G“ – die Gesundheit
Der Mediziner DDr. Christian Fiala moniert: “Seit über einem Jahr sind wir einer öffentlichen Diskussion ausgesetzt, die von Angst und negativen Vorhersagen dominiert ist, die sich dann aber als falsch erweisen.” Eine Impfung der gesamten Bevölkerung gegen eine Infektion, die in ca. 85% der Fälle unbemerkt verläuft und nur selten eine schwere Erkrankung hervorruft, ist medizinisch absurd. Die Impfung ruft bei 60-70% genau jene Symptome als Nebenwirkungen hervor, die man eigentlich vermeiden möchte. Und Univ. Prof. Christian Schubert, Psychoimmunologe an der Med.Univ. Innsbruck, macht auf das vierte „G“, aufmerksam: “Wir sollten unsere Gesundheit nicht durch zweifelhafte technische Errungenschaften in Gefahr bringen.“ Auch Fiala bekräftigt: „Gesundheit erhalten wir nicht mit zahlreichen Impfungen, sondern durch eine Stärkung unseres Immunsystems. Dieses gilt es zu fördern und zwar selbstbestimmt ohne Zwangsmaßnahmen der Regierung.”
Volksbegehren für Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen
Fiala hat daher das Volksbegehren gegen die Corona-Maßnahmen mitinitiiert, für welches bereits 53.500 Menschen eine Unterstützungserklärung unterschrieben haben. Gefordert wird u.a., der ungehinderte Zugang zu Veranstaltungen, Lokale und Reisefreiheit. Befugnisse dürfen keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden. Medizinische Daten wie z.B. der Immunitätsstatus einer Person müssen unter allen Umständen privat bleiben. Bei verfassungswidrigen Gesetzen soll eine Amtshaftung möglich sein. Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen sind außer Vollzug zu setzen, alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sind unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen sind zu ersetzen.
www.initiative-corona.info, www.corona-volksbegehren.at
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